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A. Einführung
Herzlich willkommen zur Staatsrecht II Videoreihe. Vielen Dank für den Erwerb dieser Reihe. Unterhalb dieses Textes findest du bald das Grundrechte Skript, welches du (sobald es erschienen ist) ausdrucken solltest. Mit dem Skript kannst du dann anfangen dir die Videos anzuschauen. Sollten Fragen entstehen, kannst du uns gerne über das Kontaktformular erreichen.
I. Einführung
In diesem ersten Video geben wir dir eine kurze Einführung in das Staatsrecht II und die Grundrechte. Im Vordergrund steht hierbei die Definition von Grundrechten und das aufzeigen weiterer grundrechtsgleicher Rechte, welche sich im BGB finden lassen, wie z.B. Art. 38 GG (Wahlrechtsgrundsätze) oder Art. 103 GG (Recht auf richterliches Gehör).
Des Weiteren gehen wir in einem kurzen Exkurs auf das Inkraft-Treten des Grundgesetzes ein.
Länge: 05:05
II. Die verschiedenen Arten von Grundrechten
Weiter geht es nun mit den verschiedenen Arten von Grundrechten. Für uns besonders wichtig sind hierbei die Freiheitsgrundrechte und die Gleichheitsgrundrechte. Zu diesen werden wir in den kommenden Videos auch mehr erfahren. Daneben unterscheiden wir auch noch Teilhaberechte, Prozessuale Grundrechte und Materielle Grundrechte, welche wir uns im weiteren Verlauf dieser Videoreihe nicht weiter anschauen werden, welche wir aber zumindest kennen sollten.
Länge: 05:32
III. Funktionen der Grundrechte
In diesem Video beschäftigen wir uns etwas genauer mit den verschiedenen Funktionen von Grundrechten.
Hierbei unterscheiden wir zum einen die subjektiven Funktionen von Grundrechten als Abwehrrechte der Staatsbürger gegen den Staat bei Eingriffen durch diesen und zum anderen die objektiven Funktionen, wonach die drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) an Recht und Gesetz gebunden sind.
Länge: 06:20
B. Freiheitsgrundrechte
IV. Schema der Freiheitsgrundrechte & Schutzbereich
Weiter geht es nun mit der Prüfung von Freiheitsgrundrechten. Diese werden in einem Dreischritt aus Schutzbereich (Persönlicher und sachlicher), Eingriff in den Schutzbereich und der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung geprüft.
In diesem Video schauen wir uns insbesondere an, wie man den persönlichen und sachlichen Schutzbereich allgemein von Freiheitsgrundrechten prüft.
Länge: 10:24
VI. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung - Schranken
Nachdem wir uns bereits den Schutzbereich von Grundrechten und den Eingriff in diesen Schutzbereich in den letzten Folgen zusammen abgeschaut haben, kommen wir nun zu der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung.
Die Prüfung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung erfolgt in zwei Schritten. In einem ersten Schritt müssen wir zunächst schauen, welche Schranken für eine Einschränkung des Grundrechts bestehen. Für jedes Grundrecht bestehen hierbei andere Schranken. Entweder das Grundgesetz selbst gibt schon Schranken vor, es besteht ein einfacher oder qualifizierter Gesetzesvorbehalt oder eine verfassungsimmanente Schranke.
Länge: 07:25
VII. Schranken-Schranken
Wenn der Staat in Grundrechte eingreift, muss er bestimmte Schranken beachten, welche wir uns bereits in der letzten Folge zusammen angeschaut haben. Doch auch wenn ein Grundrecht durch den Staat anschließend eingeschränkt wird, muss der Staat weitere Schranken der Schranken beachten; ein Verstoß gegen diese würde dazu führen, dass der Eingriff verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist.
Zu den Schranken-Schranken, welche wir nun kennenlernen werden, gehören spezielle gesetzliche Schranken-Schranken, die Wesengehaltsgarantie, das Zitiergebot, das Verbot des Einzelfallgesetzes und (ganz wichtig) der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Länge: 08:39
IX. Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 I GG
In diesem Video besprechen wir die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 I GG. Wir schauen uns zunächst den Anwendungsbereich und das Schema an und anschließend besprechen wir zusammen einen Übungsfall.
Bei Art. 2 I GG handelt es sich um das Auffanggrundrecht aller Grundrechte. Sprich sollte kein anderes spezielleres Grundrecht greifen, greift Art. 2 I GG; denn dieses schützt jegliches Verhalten bzw. Handeln der Bürger.
Länge: 12:43